Gestern ging es bereits quer durch die Presse: Zwillinge, die in den USA nach einer Leihmutterschaft geboren worden sind, werden nicht als die eigenen Kinder in Deutschland anerkannt (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/braunschweig-gericht-erkennt-vertrag-ueber-leihmutterschaft-im-ausland-nicht-an-a-1144138.html).
Grundsätzlich ist die Leihmutterschaft ein ethisch und medizinisch schwieriges Thema, in Einzelfällen mag sie vertretbar sein. Das Urteil zeigt aber einmal mehr, dass die rechtliche Situation extrem kompliziert ist.
Ihr
Michael Ludwig