Vielleicht ist doch was dran – L-Thyroxin und Abortraten. Eine Meta-Analyse hat Studien zu diesem Thema zusammengetragen und zeigt einen positiven Effekt von L-Thyroxin auf die Reduktion der Abortrate, wenn entweder eine subklinische Hypothyreose oder „nur“ eine Autoimmunthyreoiditis, also positive TPO-Antikörper in aller Regel der Fälle, vorlagen (Meng Rao et al. Effect of levothyroxine supplementation on pregnancy loss and preterm birth in women with subclinical hypothyroidism and thyroid autoimmunity: a systematic review and meta-analysis.Human Reproduction Update, im Druck).

Ändert sich dadurch etwas relevant? Im Sinne der kindlichen Entwicklung ist grundsätzlich die Beachtung eines TSH über 2,5 mIE/l sinnvoll und ein Absenken des erhöhten TSH. Dabei sollten wir bleiben, v.a. solange keine eindeutigeren Daten für die Kinder vorliegen. Damit wären auch die aktuellen Studienergebnisse berücksichtigt, dass in diesen Fällen die Abortrate niedriger ist.

Was sich ändert ist die Berücksichtigung der Autoimmunthyreoiditis ohne (!) Auswirkung auf das TSH. Auch in diesen Fällen scheint ein positiver Effekt von L-Thyroxin auf die Abortrate zu bestehen. Man sollte insofern die TPO-Antikörper neben TSH bei habituellen Aborten beurteilen und die Ergebnisse bei einer Entscheidung für die L-Thyroxin-Gabe berücksichtigen.

Die Reduktion der Abortrate war 30%, also ein relatives Risiko von in etwa 0,7 für die verschiedenen analysierten Subgruppen.

Letzteres – also die Gabe von L-Thyroxin bei unauffälligem TSH nur aufgrund von TPO-Antikörpern bei habituellen Aborten – ist bislang in den Leitlinien nicht berücksichtigt. Der Vorteil von L-Thyroxin ist und bleibt, dass es ein günstiges Medikament mit keinen relevanten Nebenwirkungen bei einer Dosierung von 50 µg o.ä. ist. Insofern ist dieser Ansatz in diesem Kollektiv von Patientinnen vertretbar. Tatsächlich kommen aber auch die Autoren dieser Meta-Analyse zu dem Schluss, dass mehr Daten aus prospektiven, randomisierten und verblindeten Studie notwendig sind, um eine endgültige Antwort geben zu können.

Ihr

Michael Ludwig