Das Screening des TSH gehört bei vielen zur „normalen“ oder erweiterten Vorsorgeuntersuchung – auch wenn es so definitiv nicht vorgesehen ist. Bei einem TSH oberhalb des Referenzbereiches wird dann in aller Regel der Fälle wegen teils unspezifischer Beschwerden oder ganz ohne Beschwerden L-Thyroxin gegeben.

Es ist bekannt, dass jenseits 50 Jahren ein Überschreiten des Referenzbereiches weniger relevant ist und dass ein niedrigeres TSH in höherem Alter assoziiert ist mit einer erhöhten Mortalität.

Im JAMA erscheint eine Studie, die bei Menschen über 80 Jahren mit subklinischer Hypothyreose L-Thyroxin gegenüber Placebo verglichen hat. Einen Unterschied in der Befindlichkeit haben die Autoren damit nicht gefunden, obwohl die TSH-Spiegel signifikant gesenkt wurden (Simon P. Mooijaart et al. Association Between Levothyroxine Treatment and Thyroid-Related Symptoms Among Adults Aged 80 Years and Older With Subclinical Hypothyroidism. JAMA 2019; 322: 1977 – 1986). Die Autoren und ein Editorial kommen daher zu dem Schluss, dass das TSH in höherem Alter – hier Menschen über 80 Jahre – einen höheren oberen Referenzbereich bekommen sollte, schon damit die Patientinnen und Patienten selbst keine Behandlung einfordern sondern auf dem Laborbogen sehen, dass der Wert unauffällig ist (Anne R. Cappola. The Thyrotropin Reference Range Should Be Changed in Older Patients. JAMA 2019; 322: 1961 – 1962).

Zwei wichtige Publikationen, wie ich finde. Gynäkologisch sollte die Schlussfolgerung sein, dass man – wenn man schon ein TSH zum Screening im Rahmen der Vorsorge einsetzt, einen „auffälligen“ Wert nicht kosmetisch anhübscht sondern die betroffene Patientin fachärztlich vorstellt. Sonst folgen wir nicht dem primum nil nocere.

Ihr

Michael Ludwig