Niedermolekulares Heparin wird häufig zur Behandlung habtiueller Aborte eingesetzt – ohne und mit Vorliegen einer Thrombophilie – obwohl laut umfangreicher Meta-Analysen kein Nutzen nachgewiesen ist, wenn kein Antiphospholipidsyndrom vorliegt.

Eine retrospektive Analyse konnte jetzt zeigen, dass in Fällen, in denen Heparin bei drohendem Abort, also einer vaginalen Blutung oder der Bildung eines Hämatoms, abgesetzt wurde, eine höhere (!) Lebendgeburtenwahrscheinlichkeit resultierte: 87,2% (41/47 Patientinnen) vs. 38,8% (26/67 Patientinnen) (p < 0,0001) (Amihai Rottenstreich et al. Outcomes of threatened abortions after anticoagulation treatment to prevent recurrent pregnancy loss. Reproductive Biomedicine Online, im Druck). Es machte keinen Unterschied, ob das Heparin nur temporär abgesetzt wurde oder dauerhaft weitergegeben wurde, die Abortrate war in beiden Fällen niedriger als bei denjenigen, bei denen es konsequent beendet worden war.

Eine Ausnahme bildeten Frauen mit einem Antiphospholipidsyndrom. Bei diesen 9 Frauen kam es trotz Weiterführung von Heparin zu einer Lebendgeburt in 8 Fällen.

Andere Thrombophilien, ein subchoriales Hämatom oder die Stärke der Blutung waren keine prädiktiven Faktoren.

Grundsätzlich ist, wie eingangs erwähnt, der Einsatz von Heparin bei Frauen mit habituellen Aborten außerhalb eines Antiphospholipidsyndroms nicht sinnvoll. Diese Studiendaten bestätigen dies und zeigen sogar, dass der Einsatz von Heparin zusätzlichen Schaden verursachen und die Abortrate negativ beeinflussen kann!

Ihr

Michael Ludwig